Vorteile von Buy-and-Rent-back
Gestaltungsfreiheit und Steuervorteile optimal nutzen
- Sie verkaufen ein Fahrzeug aus Ihrem Anlagevermögen und mietkaufen es dann wieder zurück.
- Gleiche Behandlung wie beim Mietkauf - Gleiche Vorteile.
- Das Fahrzeug zählt wieder zu Ihrem Anlagevermögen
- Sie zahlen während der Vertragslaufzeit nur eine Nettorate
- Die gesamte Mehrwertsteuer wird bei der Fahrzeugübernahme beglichen und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden
- Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte können die Mehrwertsteuer finanzieren
- Die Investitionszulage (branchen- und objektbedingt) kann von Ihnen beantragt werden.
- Das wirtschaftliche Eigentum ist bereits bei Vertragsabschluss bei Ihnen.
- Die Mietkaufraten bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.
- Die Mietkaufraten können durch das Ratenausfall-Schutzprogramm abgesichert werden.
- Hausbankunabhängige Finanzierung - Schonung der Kreditspielräume.
- Freie Wahl der AfA-Methode.
- Sie können die Höhe der Mietkaufraten mitbestimmen.